Organigramm der OMSI-WebDisk

Prinzipiell gilt in der OMSI-WebDisk nachfolgende Kommunikationsstruktur:



Organigramm OMSI-WebDisk



Je nach Anliegen variiert der Ansprechpartner. Zentraler Anlaufpunkt bildet für die gesamte Community die Administration.


Die Übersetzer sind das Bindeglied

Die Übersetzer sind im obigen Organigramm nicht abgebildet, weil sie als Bindeglied unter allen Nutzern agieren. Sie gewährleisten nicht nur hochqualitative Übersetzungen ins Englische und Französische, sondern reduzieren Kommunikationsblockaden in unserer - inzwischen - dreisprachigen Community (DE, EN, FR).

Wichtig ist bei einer Übersetzung eben nicht, den Text Wort-für-Wort zu übersetzen (wie es automatische Übersetzungs-Tools tun), sondern die Kernaussage eines jeden Satz zu transportieren. Ein jedes Team der OMSI-WebDisk hat andere Kompetenzen, die auch außerhalb von Sprachkenntnissen liegen, weshalb ein Übersetzer als Dolmetscher durchaus nötig sein kann.


Bevor also auf "Google Translate" oder "DeepL" zurückgegriffen wird, wodurch OMSI-Fachbegriffe, Slang und/oder Redewendungen mit den merkwürdigsten Texten übersetzt werden und somit unverständlich wird, sollte besser eine Anfrage auf Übersetzung eingereicht werden, so dass euer übersetzter Text auch das ausdrückt, was ihr aussagen wollt. Dies gilt insbesondere für Download-Angebote, die bei uns in der WebDisk hochgeladen werden.


Besonderheit: Die Mediatoren mediator.png

Die Mediatoren sind ebenso nicht im Organigramm dargestellt, weil sie allparteilich und daher rangübergreifend mit jedem User in der OMSI-WebDisk verbunden sind. Entsprechend der Definition fungieren sie als Mittelsmann und dürfen kein persönliches oder anderweitiges Interesse an einem bestimmten Ausgang des Mediationsverfahrens haben. Mediatoren sind ausschließlich dem Management Rechenschaft schuldig.


Um vernünftig mit der Community agieren und sich den verschiedensten Sachverhalten annehmen zu können, haben sie Einblicke in das "Moderationsbuch" eines jeden Benutzers. Dies bedeutet, sie haben Zugriff auf interne administrative Notizen, um so die Hintergrundinformationen zu einer ausgesprochenen Verwarnung inklusive Beweismittel (z.B. Screenshots) einsehen zu können. So können sie sich selbst ein gänzlich unverfälschtes, objektives Bild davon machen,

  • was vorgefallen ist,
  • wie und wo es sich ereignete,
  • warum eine Verwarnung ausgesprochen wurde und
  • auf welcher Basis gem. Regelwerk sanktioniert wurde.

Temporäre Ausschlüsse aus der WebDisk dürfen ihrerseits als deeskalierende und/oder beruhigend einflussnehmende Maßnahme ausgesprochen werden, falls sich die Gemüter zu sehr erhitzen. Im Übrigen haben Mediatoren aber keine direkte Entscheidungsbefugnis, es sei denn, jemand übertreibt es während eines Gesprächs maßlos und wird daher, als einzige Konsequenz aufgrund des Verhaltens, permanent - vom Mediator persönlich - aus der OMSI-WebDisk ausgeschlossen. Wer mit dem Mediator kein konformes Gespräch führt, sondern diese Person ebenso verbal angreift, hat schließlich kein Interesse an einer Klärung des Sachverhalts.


management.pngAusnahme der Kommunikationsstruktur für das Manangement

Auch wenn das Management in diesem Organigramm nicht als "direkter Ansprechpartner" aufgeführt ist, dürfen sie bei Problemen, Beschwerden oder sonstigen Anliegen von jedem Nutzer kontaktiert werden. Das Management schaut sich ein Verfahren, in Zusammenarbeit mit der Mediation, noch einmal als letzte Instanz ganz genau an. Die Administratoren sind schließlich zur Dokumentation aller Entscheidungen gegen die Nutzer der OMSI-WebDisk verpflichtet, so dass eine Nachkontrolle gewährleistet ist. Niemand wird also aufgrund einer persönlichen Abneigung härter oder gar willkürlich sanktioniert, sondern alles ist nachprüfbar. So steht jedem Nutzer die Möglichkeit einer Gegendarstellung offen.


Ansonsten hält sich das Management aber größtmöglich zurück und überlässt die meisten Anliegen der Administration. So ist gewährleistet, dass sich einem Sachverhalt noch einmal als letzte Instanz objektiv angenommen werden kann und eine unbeeinflusste, endgültige Entscheidung auf Basis unseres Regelwerk getroffen wird. Im Zweifel gilt bei uns der Grundsatz in dubio pro reo.