Wir bieten in der WebDisk verschiedene vordefinierte Lizenzen an, mit der "Modder" ihr(e) Werk(e) lizensieren können. Diese enthalten Angaben, was ein Endnutzer mit dem Download überhaupt tun darf. Hier werden alle Lizenzen in tabellarischer Form grob zusammenfassend aufgelistet.
Nachfolgende Tabelle dient als Entscheidungshilfe mit grober Nennung aller wesentlichen Inhalte, welche Lizenz passend sein könnte. Mit Klick auf den Link in der Spalte "Name" öffnet sich die Lizenz in einem neuen Browser-Tab. Die Übersicht ersetzt nicht die vollumfänglichen Lizenztexte, sie dient auch nicht als Ergänzung. Trotz aller Sorgfalt erhebt diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Tabellen sind grundsätzlich nicht für eine mobile Darstellung geeignet.
Falls nicht alle 4 Spalten sichtbar sind, wechsel bitte in deinem Browser auf den Modus "Desktop-Ansicht"!
Name |
Publizieren erlaubt? (woanders hochladen)
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Kommerziell nutzen?*
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Bearbeiten, Verändern (z.B. ein eigenes Werk darauf aufbauen)
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Gesetz (u.a. Urheberrechtsgesetz) |
Verboten, alle Rechte vorbehalten (Schriftliche Einwilligung des Autors erforderlich.)
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Verboten, alle Rechte vorbehalten (Schriftlicher Einwilligung des Autors erforderlich)
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Verboten, alle Rechte vorbehalten (Schriftliche Einwilligung des Autors erforderlich)
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Creative Commons <by-nc-nd>
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Erlaubt mit Auflagen a) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz b) nur unverändertes Originalarchiv c) gleiche Lizenz & Bedingungen Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen.
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Verboten Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Verboten Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Creative Commons <by-nc-sa>
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Erlaubt mit Auflagen a) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz b) gleiche Lizenz & Bedingungen Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Verboten Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Erlaubt mit Auflagen a) auf Änderungen hinweisen b) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz c) Weitergabe nur mit gleiche Lizenz & Bedingungen Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Creative Commons <by-nc>
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Erlaubt mit Auflage a) Namensnennung der Urheber Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Verboten Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Erlaubt mit Auflagen a) auf Änderungen hinweisen b) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen.
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Creative Commons <by-nd> |
Erlaubt mit Auflagen a) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz b) nur unverändertes Originalarchiv c) gleiche Lizenz & Bedingungen Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Erlaubt |
Verboten Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Creative Commons <by-sa> |
Erlaubt mit Auflage a) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Erlaubt |
Erlaubt mit Auflagen a) auf Änderungen hinweisen b) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz c) Weitergabe nur mit gleiche Lizenz & Bedingungen Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Creative Commons <by> |
Erlaubt mit Auflage a) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Erlaubt |
Erlaubt mit Auflagen a) auf Änderungen hinweisen b) Namensnennung von Original-Urheber, Werk & Lizenz Autor darf lizenzbedingt keine Ausnahme einräumen. |
Do What the Fuck You Want to Public License WTFPL |
Alles uneingeschränkt Erlaubt
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* Broadcaster, also Video-Ersteller und Streamer von YouTube, Twitch & Co., die mit ihren Videos Geld verdienen (entscheident ist, ob die Monetarisierung oder ein etwaiges anderes "Partnerprogramm" aktiviert ist), sind hier inbegriffen! Aufgrund des Verdienstes müssen sie in Deutschland - sofern nicht z.B. als Journalist den "freien Berufen" zugehörig, - ab dem ersten verdienten Euro ein Gewerbe anmelden und fallen damit in die Kategorie "kommerzielle Nutzung". Sofern nicht gewünscht, setze ggf. in der Beschreibung einen Hinweis, dass die reine Präsentation in Videos deinerseits nicht als "Kommerzielle Verwendung", sondern vielmehr als Werbung für das Werk gewertet wird (und ggf. auch "ausdrücklich erwünscht" ist).
Irrtümer vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.