Chill doch mal. Du kriegst das Addon doch noch. Ist ja nicht so, als wärst du abgezogen worden
Wir machen heute mal ein bisschen Rechtskunde. Ich zitiere mal aus dem bürgerlichen Gesetzbuch.
Zitat Anfang
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen." Zitat Ende
Zusätzlich sollte man noch erwähnen, dass das Produkt NICHT zurückgezogen wurde, wie das hier überall beschrieben wird. Die Map wurde lediglich unspielbar gemacht.
Das DLC ist auf allen Shop-Seiten nach wievor käuflich erwerbbar, ohne Hinweis auf einen Mängel bzw. Rückzug. Da ist die Frage, ob da nicht noch ein anderer Paragraph in Frage kommt, denn mir wird immer noch ein Produkt verkauft, aber die Daten sind dummy und nicht brauchbar - §263?!
Bei einem Rückzug ist das Produkt nicht mehr auf Steam/Aerosoft erwerbbar (so auch schon mit anderen Games/DLCs passiert).
Ich sehe nur ein Posting von einem Halycon Mitarbeiter hier - Eine offizielle Stellungname bzw. Kommunikation habe ich als Kunde noch nicht erhalten. Und nein, die Webdisk ist kein offizieller Kommunikations Kanal.