Fakt ist,
Alles anzeigen(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.Werke der Musik;
3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
und
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.
finden auf unserer Plattform, da wir im "deutschen Internet" ansässig sind, Anwendung. Man könne die Kacheldateien durchaus als Datenbank interpretieren (s. §4, Abs. 2 UrhG; oben) und fallen daher auch unter urheberrechtlichen Schutz. Weiteres müsste wohl ein Gericht entscheiden - wobei ich kaum glaube, dass sich irgendein Gericht ansatzweise um eine unbedeutende (dennoch rechtswidrige, wenn vorhanden) Urheberrechtsverletzung kümmern würde.
Wie kann es dann sein, dass auf buchstäblich jeder Karte (außer Thüringer Wald) Spandau-Standardobjekte verbaut sind und sämtliche Spandau-Modern-Superneu-2020-aktuell-nichtmehr80erJahre-Karten die originalen Kacheln beinhalten?
Entweder wurde sich eine Erlaubnis seitens des Publishers (hier Aerosoft, nicht Marcel oder Rüdiger) eingeholt, oder die Karte wäre in dem Fall rein theoretisch illegal.
Das reine Verbauen von den Objekten stellt ja keine Urheberrechtsverletzung dar, da sie selbst platziert wurden. Es ist was anderes, wenn man dieses Werk von anderen Autoren ohne Erlaubnis verwendet oder sich diese "Datenbank" (s.o.) selbst erstellt / generiert.