Wo hat sich denn bitte verankert, dass eine Linie/Fahrzeug nur eines der beiden Kriterien erfüllen kann? Die S2 in KA ist immer eine Straßenbahn, die S1 ist ab Neureut Kirchfeld (?) eine Eisenbahn, genauso wie ab Rüppur Battstraße. Niemand hindert die Fahrzeuge daran, auf ihrem Linienweg zwischen den beiden Definitionen zu wechseln.
Genauso wenig verbietet die Definition einer Eisenbahn einem Fahrzeug, auf Meterspur oder mit 750V zu verkehren. Erst wenn man nach BOStrab fährt, wird rechtlich von Straßenbahn/Stadtbahn gesprochen.
Die VCD-Definition der Stadtbahn ist im übrigen ziemlich Käse und schwamming. In vielen Stadtbahnnetzen wird überall in BOStrab verkehrt, wenn ich richtig liege in ganz Hannover und Stuttgart z.b. Im Allgemeinen ist die Stadtbahn eher eine Vermarktung. Die Grenze ist nicht klar, aber für uns als interessierte ist sie recht einfach zu ziehen:
- Erfurt vermarktet als Stadtbahn, ist aber Straßenbahn.
- Düsseldorf ist klar Stadtbahn, allerdings nur auf den Linien, die nicht durch die Wehrhahnlinie fahren. Das andere sind Straßenbahnen, die als Stadtbahn vermarktet werden.
- Bielefeld ist auch Stadtbahn, auch wenn es mit gegebener Spurweite und Fahrzeugbreite ein absolutes Verbrechen ist.
Die Liste lässt sich lang weiterführen, und ich denke wir alle können die Systeme trennen. Rechtlich werden die beiden meines Wissens nach aber nicht getrennt.
Bei der U-Bahn kann ich aber nicht zustimmen. Die müsste tatsächlich auch rechtlich klar von der Stadtbahn zu trennen sein. Denn die Stromschiene verbietet ein Verkehren im Straßenraum. Wien lässt sich nicht vergleichen, weil es in Österreich keine Stadtbahn gibt. Eine Voll-U-Bahn in Deutschland hat auf jeden Fall eine Stromschiene, denn sonst wäre sie eine U-Straßenbahn oder Stadtbahn. Zusätzlich sind U-Bahnen aufgrund der Fahrzeuglängen nach BOStrab gar nicht zulässig, fahren also mit modifzierter BOStrab (damit kenne ich mich nicht genau aus), auf jeden Fall mit Sonderregelung.
Aber ich wir entfernen uns langsam sehr vom Thema...