Moin,
ich habe mit jemanden angefangen, Berlin X10 ein wenig umzubauen.
Meine Frage: Dürfte ich die Kachel-Dateien hochladen, ohne die Objekte/Splines zu veröffentlichen?
LG
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Moin,
ich habe mit jemanden angefangen, Berlin X10 ein wenig umzubauen.
Meine Frage: Dürfte ich die Kachel-Dateien hochladen, ohne die Objekte/Splines zu veröffentlichen?
LG
Am besten erstellst du ein Chrono Event, dabei kannst du im Endeffekt alles umbauen und es auch rechtssicher hochladen.
Chrono Event wird sehr schwierig, deswegen fragte ich ja nach der Map.
Soweit ich weiß hat Berlin Linie 100 ja auch Kacheln von X10.
Also Berlin 100 hat definitiv keine X10 Kacheln mitgeliefert, das darf man nämlich nicht. Das ist ja immer noch ein Teil des Payware Add-Ons. Chrono-Event oder es muss halt privat bleiben.
Also Berlin 100 hat definitiv keine X10 Kacheln mitgeliefert, das darf man nämlich nicht. Das ist ja immer noch ein Teil des Payware Add-Ons. Chrono-Event oder es muss halt privat bleiben.
Bloß warum darf man keine Kacheln verwenden? Ohne die Objekte bringt es einem ja nichts, siehe Linie 20.
Warum geht denn ein Chrono-Event nicht? Das wäre doch der geringste Aufwand.
Du kannst Maerkertram ja mal fragen, ob Du Kacheln seiner Map mitliefern darfst.
Warum geht denn ein Chrono-Event nicht? Das wäre doch der geringste Aufwand.
Du kannst Maerkertram ja mal fragen, ob Du Kacheln seiner Map mitliefern darfst.
Nun ja, haben jegliche Spandau Mods die ganze Karte neu gebaut? In so einer Größe ist ein Chrono-Event nicht so passend, oder?
Das sind in der Regel schon Chrono-Events. Ich glaub, du unterschätzt die eindeutig.
Warum geht denn ein Chrono-Event nicht? Das wäre doch der geringste Aufwand.
Du kannst Maerkertram ja mal fragen, ob Du Kacheln seiner Map mitliefern darfst.
Nun ja, haben jegliche Spandau Mods die ganze Karte neu gebaut? In so einer Größe ist ein Chrono-Event nicht so passend, oder?
Berlin-Spandau ist die Karte, die mit dem Grundspiel OMSI bzw. OMSI 2 mitgeliefert wird und kein Addon.
Die hat somit jeder, der OMSI spielt. Damit ist es nicht so problematisch Sachen von der Karte mitzuliefern.
Dass ein Chrono-Event größenbeschränkt ist, wäre mir neu.
Aber da kenn ich mich auch nicht hundertprozentig aus. Vielleicht hast Du Recht.
Damit ist es nicht so problematisch Sachen von der Karte mitzuliefern.
Das stimmt so nicht. Es handelt sich um einen gekauften Inhalt, der so nicht weiterverbreitet werden darf. Genau so verhält es sich mit DLCs. Generell gilt bei nur käuflich erwerbbaren Inhalten, dass diese nicht weiterverbreitet werden dürfen.
Damit ist es nicht so problematisch Sachen von der Karte mitzuliefern.
Das stimmt so nicht. Es handelt sich um einen gekauften Inhalt, der so nicht weiterverbreitet werden darf. Genau so verhält es sich mit DLCs. Generell gilt bei nur käuflich erwerbbaren Inhalten, dass diese nicht weiterverbreitet werden dürfen.
Bloß was ist so problematisch an den Kacheln, wenn man mit denen alleine nichts anstellen kann?
Bloß was ist so problematisch an den Kacheln, wenn man mit denen alleine nichts anstellen kann?
Der Fakt, dass jemand anders das erstellt hat und die Rechte daran hat und sich entschieden hat, wie andere Personen mit den Dateien verfahren dürfen.
Bloß was ist so problematisch an den Kacheln, wenn man mit denen alleine nichts anstellen kann?
Außerdem beinhalten auch die Kacheldateien eine gewisse Schöpfungshöhe: Nicht nur die Objekte an sich, sondern auch die Platzierung der Objekte (und Splines) besitzen eine ausreichende Schöpfungshöhe.
Bloß was ist so problematisch an den Kacheln, wenn man mit denen alleine nichts anstellen kann?
Außerdem beinhalten auch die Kacheldateien eine gewisse Schöpfungshöhe: Nicht nur die Objekte an sich, sondern auch die Platzierung der Objekte (und Splines) besitzen eine ausreichende Schöpfungshöhe.
Da kann man auch wieder sagen: Was bringt einem die Schöpfungshöhe ohne Objekte?
Es geht halt ums Prinzip des Urheberrechts.
Mal angenommen, auf Plattform a werden nur die Kacheln hochgeladen. Auf Plattform b werden nur die sco-Dateien hochgeladen. Dann werden auf Plattform c nur die o3d-Dateien hochgeladen. (ggf. weitere Schritte, Prinzip wird aber denke ich klar). Dann hast du aus diesen 3 Quellen die gesamte Karte heruntergeladen.
Klar, wahrscheinlich ist es nicht, aber eben genau sowas soll prinzipiell verhindert werden. Sowieso stünde es gar nicht infrage, da es so oder so gegen das Urheberrecht verstöße.
Es geht halt ums Prinzip des Urheberrechts.
Mal angenommen, auf Plattform a werden nur die Kacheln hochgeladen. Auf Plattform b werden nur die sco-Dateien hochgeladen. Dann werden auf Plattform c nur die o3d-Dateien hochgeladen. (ggf. weitere Schritte, Prinzip wird aber denke ich klar). Dann hast du aus diesen 3 Quellen die gesamte Karte heruntergeladen.
Klar, wahrscheinlich ist es nicht, aber eben genau sowas soll prinzipiell verhindert werden. Sowieso stünde es gar nicht infrage, da es so oder so gegen das Urheberrecht verstöße.
Ich würd gern mal den Paragraphen sehen, der das so belegt. Was du hier geschildert hast, ist cracken.
Was du hier geschildert hast, ist cracken
Ja, das ist illegal. Aber es ist nur genau das bei verschiedene Dateien eines DLCs wiederholt, was du hier scheinbar meinst, was erlaubt wäre:
Was bringt einem die Schöpfungshöhe ohne Objekte?
Das ist cracken. Und das ist illegal. Genau das wollte ich ja mit meinem vorhergehenden Post verbindlichen bzw. erklären. Ich glaube, da sind wir uns einig
Was du hier geschildert hast, ist cracken
Ja, das ist illegal. Aber es ist nur genau das bei verschiedene Dateien eines DLCs wiederholt, was du hier scheinbar meinst, was erlaubt wäre:
Was bringt einem die Schöpfungshöhe ohne Objekte?
Das ist cracken. Und das ist illegal. Genau das wollte ich ja mit meinem vorhergehenden Post verbindlichen bzw. erklären. Ich glaube, da sind wir uns einig
Ich würd das ganze nicht als Cracken betiteln, das einzige was man auf der Karte sehen würde wären ein paar Spandau-Objekte.
Damit ist es nicht so problematisch Sachen von der Karte mitzuliefern.
Das stimmt so nicht. Es handelt sich um einen gekauften Inhalt, der so nicht weiterverbreitet werden darf. Genau so verhält es sich mit DLCs. Generell gilt bei nur käuflich erwerbbaren Inhalten, dass diese nicht weiterverbreitet werden dürfen.
Wie kann es dann sein, dass auf buchstäblich jeder Karte (außer Thüringer Wald) Spandau-Standardobjekte verbaut sind und sämtliche Spandau-Modern-Superneu-2020-aktuell-nichtmehr80erJahre-Karten die originalen Kacheln beinhalten?
Fakt ist,
Alles anzeigen(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.Werke der Musik;
3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
und
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.
finden auf unserer Plattform, da wir im "deutschen Internet" ansässig sind, Anwendung. Man könne die Kacheldateien durchaus als Datenbank interpretieren (s. §4, Abs. 2 UrhG; oben) und fallen daher auch unter urheberrechtlichen Schutz. Weiteres müsste wohl ein Gericht entscheiden - wobei ich kaum glaube, dass sich irgendein Gericht ansatzweise um eine unbedeutende (dennoch rechtswidrige, wenn vorhanden) Urheberrechtsverletzung kümmern würde.
Wie kann es dann sein, dass auf buchstäblich jeder Karte (außer Thüringer Wald) Spandau-Standardobjekte verbaut sind und sämtliche Spandau-Modern-Superneu-2020-aktuell-nichtmehr80erJahre-Karten die originalen Kacheln beinhalten?
Entweder wurde sich eine Erlaubnis seitens des Publishers (hier Aerosoft, nicht Marcel oder Rüdiger) eingeholt, oder die Karte wäre in dem Fall rein theoretisch illegal.
Das reine Verbauen von den Objekten stellt ja keine Urheberrechtsverletzung dar, da sie selbst platziert wurden. Es ist was anderes, wenn man dieses Werk von anderen Autoren ohne Erlaubnis verwendet oder sich diese "Datenbank" (s.o.) selbst erstellt / generiert.