Chill doch mal. Du kriegst das Addon doch noch. Ist ja nicht so, als wärst du abgezogen worden
Wir machen heute mal ein bisschen Rechtskunde. Ich zitiere mal aus dem bürgerlichen Gesetzbuch.
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
Man kann auch mal nen bisschen Toleranz an den Tag legen und muss nicht gleich verkrampft das Gesetzbuch rausholen. Natürlich ist das nen Vertragsbruch, aber Halycon macht das doch auch nicht zum Spaß und die sind genauso nicht erfreut, wie wir alle