Grundsätzlich muss für Fördermittel des Bundes ein Verwendungsnachweis angefertigt werden... Kommt aber natürlich drauf an, was vom Bund die Zuwendungsvoraussetzungen in den jeweiligen Förderaufrufen sind... Wird da nicht viel zur Zielerreichung gefordert, muss der Begünstigte auch nicht viel nachweisen.
Welche Anforderungen an die Software-Buden gestellt werden, kann ich präzise nicht in Erfahrung bringen. Das steht grundsätzlich im Zuwendungsbescheid. Und den hat nur derjenige, der die Kohle bekommt.