Lizenzen vereinheitlichen

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  • Moin :)

    Ich hatte eine "Regeländerungs"-Idee,


    Und zwar halte ich es für wesentlich sinnvoller, übersichtlicher und einheitlicher, wenn für Dateien zwingend eine vorgeschlagene Lizenz benötigt wird.
    Es gibt von "Alle Rechte vorbehalten" bis "WTFPL" gibt es ja nahezu alle Wünsche, die für Lizenzen aus meiner Sicht nötig sind.

    Es ist ziemlich mühselig, einzelne "Kevin´s Lizenz"-en mit vielleicht schwerer Formulierung oder Rechtschreibung zu rekapitulieren.

    Daher sehe ich es im Sinne der Vereinfachung und Vereinheitlichung eine Änderung im Regelwerk sinnvoll an, dass folgende Lizenzen verpflichtend für jedes Projekt werden:
    Was besagen die Lizenzen & Copyrights?


    Ich denke, dass damit für jeden Fall eine Lizenz gegeben sein sollte :)

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  • Moin,

    ich bin da anderer Meinung, aus einen großen Grund:

    Wir nehmen jetzt mal Haren als Beispiel. Ich möchte nicht, dass man die Map selbst noch irgendwo anders dranhängen darf oder öffentlich bearbeiten darf, aber habe kein Problem damit, wenn man Objekte/Splines von mir verwendet. Welche Lizenz wähle ich? Die "alle Rechte vorbehalten" und schreibe dann irgendwo in der ReadMe, dass man die Objekte/Splines benutzen darf? Das hätte zur Folge, dass viele Mapersteller vorab schon denken, dass sie die Objekte eh nicht nutzen dürfen. Würde ich eine Creative Commons Lizenz nehmen, so würde die auch für die Map gelten - noch problematischer als andersrum.


    Ich verstehe das Problem zwar, aber dieser Ansatz klärt ein Problem und schafft neue. Wenn es technisch umsetzbar ist, dann wäre ich für eine Umsetzung bei Repaints/kleineren Modifikationen. Dort sind die Bestandteile meistens so reduziert, dass eine Lizenz reichen sollte. In diesen Fall finde ich deine Idee echt gut:grins:


    Schöne Grüße

    Tobias

  • Wir nehmen jetzt mal Haren als Beispiel. Ich möchte nicht, dass man die Map selbst noch irgendwo anders dranhängen darf oder öffentlich bearbeiten darf, aber habe kein Problem damit, wenn man Objekte/Splines von mir verwendet. Welche Lizenz wähle ich?

    Wenn du mit Verwendung auch die Mitlieferung im jeweiligen Projekt meinst, hast du recht, aber am Nutzen der Objekte wird niemand gehindert (dann wird die Map halt für die andere Mpa benötigt).

  • Ich denke, dass damit für jeden Fall eine Lizenz gegeben sein sollte

    Wenn man die Extremfälle mal außer acht nimmt, lassen auch die CC-Lizenzen noch Einiges offen, teilweise auch omsi-spezifisch:

    • Mitliefern erlaubt, aber nicht alleine, sondern nur mit Karten, die diese nutzen
    • Siehe Einwand von Tobi: Mitliefern erlaubt, aber nur von Teilen des Downloads
    • Bearbeitung erlaubt, aber nur unter der Bedingung, dass eine Kopie angelegt wird, sodass Originaldateien bei mehrfacher Installation nicht überschrieben werden (wichtig z.B. bei Haltestellenschildern mit verschiedenen Logos, wie z.B. die MABEG-Dinger von Feder)
    • Mitliefern erlaubt, aber nur wenn die Karte auf der WebDisk zu finden ist

    Das lässt sich eigentlich nur mit einer eigenen Lizenz abbilden.

  • Ich denke, dass damit für jeden Fall eine Lizenz gegeben sein sollte

    Wenn man die Extremfälle mal außer acht nimmt, lassen auch die CC-Lizenzen noch Einiges offen, teilweise auch omsi-spezifisch:

    • Mitliefern erlaubt, aber nicht alleine, sondern nur mit Karten, die diese nutzen
    • Siehe Einwand von Tobi: Mitliefern erlaubt, aber nur von Teilen des Downloads
    • Bearbeitung erlaubt, aber nur unter der Bedingung, dass eine Kopie angelegt wird, sodass Originaldateien bei mehrfacher Installation nicht überschrieben werden (wichtig z.B. bei Haltestellenschildern mit verschiedenen Logos, wie z.B. die MABEG-Dinger von Feder)
    • Mitliefern erlaubt, aber nur wenn die Karte auf der WenDisk zu finden ist

    Das lässt sich eigentlich nur mit einer eigenen Lizenz abbilden.

    Vielleicht wäre es aber auch ein richtiger Schritt, diese Lizenzen zu vereinfachen, bei einigen älteren Lizenzen, die sind teilweise sowas von waschig und schwammig im alten Forum ausgedrückt, diese Lizenzen sind für alle klar und definiert.
    Wenn jeder jetzt für eine Textur, ein Objekt oder diese Texturen oder irgendwas Ausnahmen dies jenes und nochwas definiert, macht das die Lizenzen überhaupt nicht einfacher.
    Es ist natürlich mit einer leichten Einschränkung der Nutzer verbunden, ist aber für alle weiteren User wesentlich einfacher und auch für euer Team bei Modifikationen für andere Karten etc.
    Es kann wirklich mühselig sein, verwaschen ausgedrückte Lizenzen aus dem MoF zu handhaben von Nutzern, die seit Ewigkeiten nicht mehr online sind.

    Ich denke, dass mit den vorhandenen CC-Varianten, WTFPL und Alle Rechte vorbehalten jede Lizenz annähernd abgedeckt sein sollte, auch wenn dann z.b Tobi in seinem Fall vielleicht eine kleine Einschränkung vornehmen müsste.

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  • Die "alle Rechte vorbehalten" und schreibe dann irgendwo in der ReadMe, dass man die Objekte/Splines benutzen darf?

    Sowas ist zb gar nicht erlaubt. Lizenzen dürfen nicht durch irgendwelche Sätze dadrunter ausgehebt oder ergänzt werden. Die Sätze dadrunter sind dann nichtig.


    Ich denke, dass mit den vorhandenen CC-Varianten, WTFPL und Alle Rechte vorbehalten jede Lizenz annähernd abgedeckt sein sollte, auch wenn dann z.b Tobi in seinem Fall vielleicht eine kleine Einschränkung vornehmen müsste.

    Was ja nicht erlaubt ist, aktuelles Bsp Städtedreieck

  • Das lässt sich eigentlich nur mit einer eigenen Lizenz abbilden.

    So ist es. Wir haben uns schon vor Jahren (und seit Jahren) um einheitliche Lösungen Gedanken gemacht. Mit dem Ergebnis, dass es eine solche Einheitlichkeit nicht geben kann. Man muss den Entwicklern einfach Freiraum für individuelle Definitionen lassen, alles andere funktioniert nicht.

    Alter Meckerzausel mit Halbglatze.

  • Was ja nicht erlaubt ist, aktuelles Bsp Städtedreieck

    Da es missverstanden werden kann:
    Ich meine nicht, dass zu der Lizenz eine Ausnahme gemacht werden soll, sondern dass man sich dann eben für die Entscheidung einer Lizenz ein wenig "einschränken" muss. Es ist aus meiner Sicht nicht notwendig, für jede Textur oder jedes Objekt eine Ausnahme oder für die Karte oder die Fahrpläne etc. eine Ausnahme zu machen. Das macht es einfach nur unnötig kompliziert und aufwändig, sowohl für die Nutzer, als auch für die Filebase-Prüfer.
    Nicht jeder kann seine Wunschlizenz bekommen. Tobi müsste sich dann zwischen "Alle Rechte vorbehalten" und "CC by nc-nd" entscheiden.


    Das lässt sich eigentlich nur mit einer eigenen Lizenz abbilden.

    So ist es. Wir haben uns schon vor Jahren (und seit Jahren) um einheitliche Lösungen Gedanken gemacht. Mit dem Ergebnis, dass es eine solche Einheitlichkeit nicht geben kann. Man muss den Entwicklern einfach Freiraum für individuelle Definitionen lassen, alles andere funktioniert nicht.

    Das führt nicht zu Übersichtlichkeit. Es ist einfach absolut mühselig, absolut komplizierte Lizenzen unter dem motto: "Die textur dürft ihr verwenden, die Textur nicht und dieses Objekt schon, in dem Unterordner nicht und in diesem Unterordner doch"
    Das ist einfach mühselig und nicht übersichtlich.
    Das weitere Problem ist, dass es einige Individuen gibt, die Probleme mit der Rechtschreibung haben. Absolut fehlerhafte Rechtschreibung macht eine selbst definierte Lizenz nicht übersichtlicher und verständlicher.

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  • bei einigen älteren Lizenzen

    Grundsätzlich können wir vom Team Lizenzen nicht einfach so im Nachhinein ändern. Strenggenommen müsste der Autor des Originaldownloads eine neue Version veröffentlichen mit dieser geänderten Lizenz, wobei die alte Version dann noch unter der älteren Lizenz steht und nur die neue Version unter der neuen "einheitlichen" Lizenz steht.

    auch wenn dann z.b Tobi in seinem Fall vielleicht eine kleine Einschränkung vornehmen müsste

    Schauen wir mal, was CC dazu sagt:

    Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

    (...)

    Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

    Dieser Passus findet sich auch in allen anderen CC-Lizenzen. Dementsprechend ist es nicht möglich, CC-Lizenzen für seine eigenen Zwecke anzupassen. Die Rechte sind in Stein gemeißelt und können nicht teilweise entzogen werden. Auch bei der WTFPL, die ja gerade zum Grundsatz hat, dass es keine Einschränkungen gibt, dürfte das Schwierig sein.


    Edit: War beim Schreiben einfach zu langsam, sorry Erilambus

  • Lukas, ich merke, ich habe mich missverständlich formuliert:
    Tobi müsste in dem Fall nicht die CC-Lizenz anpassen, sondern seine Vorstellungen, einer einheitlichen Lizenz anpassen. Man kann nicht jede x-beliebige Wunschlizenz haben und neudefinieren, das ist klar.
    Aber ich denke, mit den vorhandenen sollte jeder auskommen können, diese in der bereits formulierten Sicht verwenden zu können. Da müsste man als Nutzer sich vielleicht eben anpassen :)

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  • Das ist einfach mühselig und nicht übersichtlich.

    Und doch kannst du nichts daran ändern. Legt es jemand so fest, ist es eben so. Begrenzt wird man in diesen Dingen alleine durch geltendes Recht und Gesetz.

    Alter Meckerzausel mit Halbglatze.

  • Das ist einfach mühselig und nicht übersichtlich.

    Und doch kannst du nichts daran ändern. Legt es jemand so fest, ist es eben so. Begrenzt wird man in diesen Dingen alleine durch geltendes Recht und Gesetz.

    Nein, deswegen habe ich ja diesen Vorschlag gemacht, der zur freien Debatte freigegeben ist. Du müsstest aus deinem alten Forum wissen, dass das Lizenzen-Wirr-Warr dort selbstverständlich vorhanden war und durch vorgegebene Lizenzen hätte definitiv vereinheitlicht werden können. Inwiefern du da Entscheidungsrecht hattest, kann und vermag ich nicht beurteilen, dies ist jedoch auch nicht das Thema dieses Threads.

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  • Du müsstest aus deinem alten Forum wissen, dass das Lizenzen-Wirr-Warr dort selbstverständlich vorhanden war und durch vorgegebene Lizenzen hätte definitiv vereinheitlicht werden können

    Es war nicht mein Forum. ;-)


    Dass das Handling dort nicht immer einfach war und immer noch nicht ist, ist natürlich korrekt. Ich wiederhole es aber noch einmal: Die Vereinheitlichung, die du hier anstrebst, ist nicht zu erreichen. Dort hat sich halt im Laufe der Jahre ein gewisser Wildwuchs entwickelt.

    Inwiefern du da Entscheidungsrecht hattest, kann und vermag ich nicht beurteilen, dies ist jedoch auch nicht das Thema dieses Threads.

    Ich war ein Erfüllungsgehilfe der dortigen Administration, sonst gar nichts. Das ist aber AUCH nicht Thema dieses Threads. ;-)


    Trotzdem werde ich mich hier weiterhin dazu äußern. Ich habe in diesem Bereich jede Menge Erfahrungen sammeln können (und müssen) und kann sicherlich das ein oder andere hilfreiche Argument beitragen.


    So nobel dein Anliegen auch sein mag, es wird sich nicht umsetzen lassen, wie wir uns alle das wünschen. Das sagt übrigens auch ein Jurist, mit dem ich (privat) über diese Dinge damals schon gesprochen habe.

    Alter Meckerzausel mit Halbglatze.

  • Tobi müsste in dem Fall nicht die CC-Lizenz anpassen, sondern seine Vorstellungen, einer einheitlichen Lizenz anpassen.

    Und eben damit hab ich ein Problem^^ Stell dir mal vor, dass du ne Map baust. Ich glaube du freust dich schon über 400 Splines, 150 Objekte und zich Texturen, die du mitliefern darfst, oder? Die Map lizensiere ich garantiert nicht unter einer CC-Lizenz, weil ich es nicht einsehe, dass andere auf dieser Map aufbauen, da es dafür einfach zu viel Arbeit war und ist. Also bleibt mir ja bloß die "Alle Rechte vorbehalten", was wiederum das Mitliefern der Objekte/Splines/... verbietet.

  • Aber ich denke, mit den vorhandenen sollte jeder auskommen können, diese in der bereits formulierten Sicht verwenden zu können.

    Genau das ist ja das Problem. Ich nehme jetzt mal die folgenden 4 Punkte, die mir sporadisch eingefallen sind:

    1. Mitliefern erlaubt, aber nicht alleine, sondern nur mit Karten, die diese nutzen
    2. Siehe Einwand von Tobi: Mitliefern erlaubt, aber nur von Teilen des Downloads
    3. Bearbeitung erlaubt, aber nur unter der Bedingung, dass eine Kopie angelegt wird, sodass Originaldateien bei mehrfacher Installation nicht überschrieben werden (wichtig z.B. bei Haltestellenschildern mit verschiedenen Logos, wie z.B. die MABEG-Dinger von Feder)
    4. Mitliefern erlaubt, aber nur wenn die Karte auf der WebDisk zu finden ist

    1 und 2 beschränken die Inhalte. Das ließe sich evtl. noch mit zwei separaten Versionen lösen - allerdings auch hier wieder das technische Problem: Eine Lizenz kann man nur für den gesamten Eintrag festlegen, nicht für einzelne Versionen.

    3 finde ich dafür umso wichtiger, das kann man mit den etablierten Lizenzen nicht umsetzen. Entweder Bearbeitung=Ja oder Bearbeitung=Nein. Da wird es dann schon zu speziell, um eine schon existierende Lizenz wählen zu können. Ähnlich wie die Ordnerstrukturpflicht ist diese Regel weniger dazu da, um Schindluder einzudämmen, sondern dient als Hilfe für Neulinge.

    4 habe ich auch schon bei einigen gesehen.

  • Moderator

    Hat das Label Abgelehnt hinzugefügt