Copyright von Fonts

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  • Guten Abend,

    wie steht das eigentlich mit dem Copyright von Windows-Schriftarten? Ich meine bspw. Arial, Bauhaus '93, Calibri, Times New Roman, etc. Ich weiß, manche davon gibt's schon für OMSI, aber manche eben auch nicht. Darf man die für OMSI einfach so verwenden und hier zum Download (bei Objekten) mitliefern?


    Wie steht es denn mit DER DIN-Font? Darf ich die auch bearbeiten und so mitliefern?


    Danke schon Mal für eure Antworten.


    Gruß

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  • Auch Fonts sind urheberrechtlich geschützt. Für die meisten Windows-Schriftarten (u.a. Arial, Calibri, Times New Roman) ist mir nicht bekannt, dass man diese (auch kostenlos) weiterverwenden kann.


    Es gibt aber viele freie Schriftarten, die unter einer OpenSource-Lizenz stehen und die du ggf. unter Namensnennung der Autoren verarbeiten kannst (die meisten sind sogar "besser" als die Windows-Schriften weil es diese in verschiedenen Dicken gibt), Alternativen zu Helvetica/Arial/Calibri sind z.B.:

    Als Alternativen zu Times New Roman/Cambria fielen mir folgende Schriftarten ein:

    Weitere (z.T. freie) Fonts findest du z.B. unter Google Fonts. Die Open Font License und die Apache License sind beispielsweise Lizenzen, die die Verbreitung recht freizügig erlauben. - Lediglich ein Verkaufen der Schriftart alleine (dürfte im OMSI-Kontext ohnehin irrelevant sein) ist verboten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lµkas

    Seit Februar 2023 stehe ich nicht mehr als Administrator und Experte zur Verfügung.

  • Vorhandene Schriftarten kannst du problemlos in einen Omsi-Font umwandeln. Du kannst ja die Schrift nicht einfach in Omsi einpflegen, sondern muß die Symbole etc. als Zeichen umsetzen und die Fontdatei schreiben. Solange du es nicht verkaufst, wird keiner etwas sagen.

    Einen vorhandenen Font aus Omsi zu verändern ist eine andere Geschichte. Diesen darfst du ohne erlaubnis des Autos natürlich nicht ändern und neu hochladen. Sollte eigentlich jedem klar sein. Wie würdest du es finden, wenn ich deine Map ein wenig bearbeite und dann unter meinen Namen hochlade???


    Hier findest du sehr viele Fonts, teils auch aus dem Verkehrsbereich. Und du kannst (für eine kleine Spende) auch eine Schriftart nach deinen Wünschen erstellen lassen.

    Zudem kannst du alle Schriftarten von Peter Wiegel frei verwenden, sogar in einem Payware.

  • Vorhandene Schriftarten kannst du problemlos in einen Omsi-Font umwandeln. Du kannst ja die Schrift nicht einfach in Omsi einpflegen, sondern muß die Symbole etc. als Zeichen umsetzen und die Fontdatei schreiben. Solange du es nicht verkaufst, wird keiner etwas sagen.

    "Da wird keiner etwas sagen" ist jetzt nicht gerade eine gute Einstellung zum Urhebergesetz. Die Bestandteile von zugekauften Omsi-Addons, die natürlich ohne Absprache nicht in eigene veröffentlichte Projekte integriert werden dürfen, sind in etwa dasselbe wie für Windows die mitgelieferten Standard-Schriftarten, für die natürlich auch ein Copyright besteht.

    Bei der Unzahl an kostenlosen und frei verfügbaren Fonts macht es auch gar keinen Sinn, sich in was auch immer für Schwierigkeiten zu bringen (auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür hier tatsächlich sehr klein sein dürfte).


  • Bringst du da was durcheinander? Wo ist das Problem des Urhebergesetz?

    Kürzlich hatten wir doch das Thema mit dem Urheberschutz, das Lµkas ganz ausführlich mit Links erklärt hatte. Demnach ist das was ich mache oder einarbeite, mein Eigentum. Der Unterschied liegt ja nur in der Umsetzung des Font. Buchstaben über die Windows-Schrift direkt einschreiben oder die Buchstaben von einem Blatt, Bild oder anderen Vorlagen abkupfern (scannen) oder mit Hand eintragen. Das ist dann meins. Solange man den Window-Font nicht direkt in Omsi einsetzte (was nicht geht), sondern nur diese Schrift als Vorlage nutze, ist es doch keine Rechtsverletzung?

    Ich kann ja auch ein bekanntes wertvolles Gemälde abkupfern und anbieten. Ein Gemälde zu kopieren und anzubieten ist solange keine Straftat, solange ich nicht versuche, das ganze als Original vom bekannten Maler anzubieten. Kunstfälschung ist es dann, wenn ich jemanden das Bild als Original anbiete.

    Kunstfälschung ist keine Straftat in Deutschland. Hier kommen mehrere Sachen zusammen, wie Betrug, Urkundenfälschung oder die Behaptung, es wäre ein Original. Solange er sich damit aber nicht bereichert und nicht behautptet, er habe die Schrift erfunden oder die Schrft sei vom Urheber selbst für Omsi erstellt worden, sagt keiner etwas, weil kein rechtliches Problem vorliegt.


    Ansonsten wäre der gesamte Screenshotthread ein rechtliches Problem, wenn ich einen Screenshot mit einem Bus von dir oder ein Bus mit einem Repaint von dir poste, ohne hinzuschreiben, das das Repaint vor dir ist. Das Problem kommt erst, wenn ich behaupte, das es mein eigenes wäre. Und auch da wäre der Beweis schwierig.


    Zudem gibt es von jeder käuflichen Windows-Schriftart eine genaue Kopie, die nur einen anderen Namen hat und kostenfrei ist. Auch da gibt es keine rechtliche Handhabe, sonst würden die Firmen, die bestimmte Kaufschriften erstellen, jedes Mal vor Gericht ziehen. Macht aber keiner.


    Daher: Solange er die Schrift nicht verkauft, wird keiner etwas sagen.


    Jeder kann auch die hauseigene BVG-Schrift verwenden, aber solange es nicht unter dem Namen "FF Trasit" verkauft wird, kann niemand etwas sagen.

    Erstellt von: MetaDesign (Lucas de Groot, Erik Spiekermann), haben auch sie keine Handhabe gegen denjenigen, der die Schrift erstellt, aber unter einen eigenen Namen veröffentlicht.

  • Hm, okay, klingt alles überzeugend. Ich bin kein Jurist, daher kann ich zu dem ganzen nichts weiter sagen. Es ging mir auch eher um das "... wird keiner etwas sagen", das klang für mich mehr nach nicht lohnender Verfolgung einer Rechtsverletzung als nach juristisch einwandfreiem Freibrief. Aber wie gesagt, nur mein persönlicher Eindruck.

  • @Tatras Antwort ist rechtlich leider etwas daneben und klingt wie ein Freibrief, dem ist definitiv nicht so.

    Demnach ist das was ich mache oder einarbeite, mein Eigentum.

    Solange man das Werk vollständig selbst fabriziert hat. Wenn man die Zeichen einer Schriftart kopiert, ist dies nicht der Fall.

    Buchstaben über die Windows-Schrift direkt einschreiben oder die Buchstaben von einem Blatt, Bild oder anderen Vorlagen abkupfern (scannen) oder mit Hand eintragen. Das ist dann meins. Solange man den Window-Font nicht direkt in Omsi einsetzte (was nicht geht), sondern nur diese Schrift als Vorlage nutze, ist es doch keine Rechtsverletzung?

    Nein. Auch wenn man das nur als Vorlage verwendet. Man kann ja auch kein vorhandenes Repaint nehmen, die Datei kopieren, in der Kopie etwas verändern und dann wieder hochladen. Nichts anderes ist es in dem Fall.


    Es gibt dazu sogar eine interessante Gerichtsentscheidung vom LG Köln. Dort wird der Schutz von Schriftarten bejaht (inkl. Schadenersatzanspruch), allerdings eine Einzelfallentscheidung. Vorangegangen war bereits eine Unterlassungserklärung und Weiteres.


    Wer weiter bohren will:

    Demnach kommt es u.a. auf folgende drei Faktoren an:

    • Den Geschmacksmusterschutz - im Designrecht kann man sich ein bestimmtes Design schützen lassen, dies ist auch für Schriftarten möglich.
    • Ob Schriftarten "Computerprogramme" im engeren Sinne sind - diese Frage ist aber noch nicht abschließend beantwortet worden.
    • Ob eine Schriftart eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Dies ist z.B. bei besonders markanten / kunstvollen Fonts so.

    Jetzt noch die Frage, wie ist es bei OMSI? Meiner Ansicht nach ist eine OMSI-Font (oft-Datei mit zugehörigen Bitmaps als Gesamtheit) aufgrund ihrer Einsatzmöglichkeit eine Schriftart (dabei ist völlig unerheblich, dass a) mehrere Dateien im Spiel sind, denn man könnte diese auch zippen b) dass OMSI-Fonts nur in OMSI funktionieren, denn jemand könnte z.B. auch einen Converter basteln oder ein Word-Plugin, womit man OMSI-Fonts auch woanders nutzen kann). Dementsprechend ist der oben genannte Prozess (auch wenn er aufwändig ist) eine simple Konvertierung. Egal wie viel Mühe man sich dabei gemacht hat. Wenn man Times New Roman in OMSI bringt, bleibt es Times New Roman.


    Zumindest bei Times New Roman, Arial & Co. ist die Sache klar: Die Lizenz dieser Schriftarten ist (nach kurzer Google-Suche) proprietär, teils von Microsoft, teils von Adobe. Man darf die Schriftart nur nutzen, wenn man eine Lizenz erwirbt (meist mit Microsoft Windows, Office-Programmen o.ä.). "Nutzen" bedeutet hier: In eigenen Dokumenten (z.B. Texten, Grafiken, ...) verwenden. Das Anbieten der Schriftart als solche (auch konvertiert) ist nicht eingeschlossen. - Dies ist übrigens ein weiteres Problem: Die gängigen (kommerziellen / proprietären) Schriftart-Lizenzen erlauben nur eine Verwendung in Dokumenten, nicht eine Weitergabe der Schriftart als solche. Ob kommerziell oder als Freeware ist egal.

    Dann dürfte das, was ich neulich gemacht habe, auch rechtilich abgesichert sein? Ich habe folgende Grafikdatei:

    Datei:FE-Schrift.svg – Wikipedia

    die hier ja ausdrücklich als gemeinfrei mit geringer Schöpfungshöhe deklariert ist, in einen OMSI-Font umgewandelt.

    Hier ist die Sache anders. Dort ist das Bild explizit mit Gemeinfreiheit markiert, deshalb darfst du es uneingeschränkt nutzen. Nebenbei ist hier keine Schriftart im engeren Sinne im Spiel, sondern du kopierst lediglich Bildteile. Bist also fein raus.

    Fazit

    Grauzone. Wer auf der sicheren Seite sein will, nutzt freie Schriftarten, z.B. unter der Open Fonts License, der Apache License oder anderen (GPL, LGPL, ...). Die Fonts bei Google Fonts (s.o.) sind allesamt OpenSource*.


    * Bitte beachten: Auch bei OpenSource gibt es ein paar Bedingungen, z.B. die Pflicht zur Verlinkung auf das originale Werk, Namensnennung der ursprünglichen Autors, ...

    Mit freundlichen Grüßen

    Lµkas

    Seit Februar 2023 stehe ich nicht mehr als Administrator und Experte zur Verfügung.

  • Ich habe nun aber das Problem, dass ich eben genau diese eine Schriftart (offensichtlich von MS) brauche, da sie auf den Objekten eben genauso benutzt wird.

    Es ist in dem Fall Bauhaus '93. Wie steht es da nun genau mit dem Copyright? Habe mich gerade im Web nochmal kurz erkundigt, ohne richtige Ergebnisse. Manche sagen, mit der kann man alles machen, andere sagen diese Lizenz, die anderen eine andere, .... ??!

  • Siehe Bauhaus 93 font family - Typography | Microsoft Docs und Font redistribution FAQ - Typography | Microsoft Docs

    Apart from the document embedding rights described previously, you may not redistribute the Windows fonts. You may not copy them to other computers or servers, and you may not convert them to other formats, including bitmap formats, or modify them.

    Zitat

    Abgesehen von den zuvor beschriebenen Dokumenteneinbettungsrechten dürfen Sie die Windows-Schriftarten nicht weitergeben. Sie dürfen sie nicht auf andere Computer oder Server kopieren, und Sie dürfen sie nicht in andere Formate, einschließlich Bitmap-Formate, umwandeln oder modifizieren.

    Da müsstest du dir eine Alternative suchen. Habe aber leider auch keine äquivalente Alternative gefunden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lµkas

    Seit Februar 2023 stehe ich nicht mehr als Administrator und Experte zur Verfügung.

  • Da müsstest du dir eine Alternative suchen. Habe aber leider auch keine äquivalente Alternative gefunden.

    Könnte man die Schriftart dann nicht einfach so unscharf darstellen, dass man die eigentliche Schrift gar nicht mehr erkennt und es jede andere sein könnte?


    Also, aber nicht so, dass ich das machen würde... Nee nein, ich doch nicht! *hust* xD

  • Könnte man die Schriftart dann nicht einfach so unscharf darstellen, dass man die eigentliche Schrift gar nicht mehr erkennt und es jede andere sein könnte?


    Also, aber nicht so, dass ich das machen würde... Nee nein, ich doch nicht! *hust* xD

    Pass auf mit solchen Äußerungen!

    Urheberrechtsverletzungen sind keine Kleinigkeit, und das "Anstiften" dazu ebenso nicht gerade fein! Das geht gar nicht!


    Zu der Aussage:

    Vergleichbar: "Könnte ich nicht dein Auto beschädigen, aber so, dass keiner merkt, dass ich das war? Hmmm..."


    Nein, dann muss man sich eben eine andere Schriftart nehmen, die eben frei erhältlich ist!

  • Wie sieht es aus, wenn man die Schrift nach Fotos des Originalbusses z.B. in einem Vektorgrafikprogramm selbst zeichnet? Ich mein, es gibt so viele Schriftarten, die bei Werbung oder ähnlichem verwendet werden, wo man garnicht rausbekommt, wie die Schriftart tatsächlich heißt. Dann handelt es sich doch eigentlich nicht um eine Benutzung der Schriftart, sondern um eine Reproduktion eines grafischen Vorbildes, oder? Es wäre ja dann in OMSI auch kein Font mehr.

  • Wie sieht es aus, wenn man die Schrift nach Fotos des Originalbusses z.B. in einem Vektorgrafikprogramm selbst zeichnet?

    Dann wind wir wieder bei der ganz allgemeinen Frage "Darf ich anhand selbstersteller Fotos reale Repaints/Werbungen machen und veröffentlichen?"

    Grob: Wo kein Kläger, da kein Richter, würde ich mal behaupten. Und bei non-Kommerziellen Sachen wird sich auch kaum einer Beschweren.

    Aktuell: Projekt Dreiländereck: Map & Repaints aus dem Großraum Basel


  • Wie sieht es aus, wenn man die Schrift nach Fotos des Originalbusses z.B. in einem Vektorgrafikprogramm selbst zeichnet? Ich mein, es gibt so viele Schriftarten, die bei Werbung oder ähnlichem verwendet werden, wo man garnicht rausbekommt, wie die Schriftart tatsächlich heißt. Dann handelt es sich doch eigentlich nicht um eine Benutzung der Schriftart, sondern um eine Reproduktion eines grafischen Vorbildes, oder? Es wäre ja dann in OMSI auch kein Font mehr.

    Das ist richtig. Die Schrift vektorbasiert nachzeichnen ist kein Problem, weil du diese quasi selbst kreierst, außer wenn diese im Designrecht z.B. mit einem Geschmacksmusterschutz beim Patentamt geschützt ist. Dazu müsste die Schrift aber schon sehr speziell sein (zwei Kriterien gibt es dafür: Neuheit und Eigenart), das dürfte nur auf die wenigsten Schriften zutreffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lµkas

    Seit Februar 2023 stehe ich nicht mehr als Administrator und Experte zur Verfügung.

  • Tja. Copyright mag ja ganz schön sein, aber manchmal...;(:D


    Das sagst Du nur so lange, wie Du nicht selbst der Rechteinhalber bist und mit diesen Rechten vielleicht auch Geld verdienst.


    Man könnte ja relativ problemlos einen Payware-Omsi-Bus rundum detailliert "screenshotten", auf dieser Basis den Bus in Blender nachbauen und ihn als Eigenentwicklung neu als Freeware herausbringen, von Scripten und Sounds jetzt mal abgesehen, aber auch die könnte man nachbauen, vielleicht hier und da ein Script etwas umstellen, Variablen umbenennen, Sounds in ein anderes Format konvertieren und umbenennen usw. Das bringt den Ersteller des originalen Busses wie auch Aerosoft und/oder Steam um einige Einnahmen und ist in erster Linie auch ziemlich unfair.

    Die Grenzen sind hier absolut fließend und was der eine noch als Lappalie ansieht, ist für den anderen eine klare Copyright-Verletzung, denn wo willst Du anfangen zu unterscheiden? Ist das geschilderte Nachbauen (das wäre ja quasi identisch mit dem von Tatra erwähnten Nachzeichnen von Schriften) schon eine Verletzung des Urheberrechts oder muss dafür eine o3d geknackt und nachbearbeitet werden? Reicht es, wenn ich an Rolfs O305 (wie tatsächlich geschehen) eine kurze Verlängerung mit anderen Heckecken anhänge und ähnliches für die Front mache, das ganze dann als SL200 mit Sounds vom SD200 als Freeware neu veröffentliche (von mangelhafter Originalität und Qualität mal ganz abgesehen)?


    Ich finde es Rechteinhabern gegenüber einfach nur fair, ihnen ihre Rechte auch zu lassen und entweder das ganze durch Eigenentwicklungen zu umgehen oder das Projekt eben einen anderen Weg einschlagen zu lassen. Perotinus' Beispiel mit den nachgezeichneten Werbungen fällt vermutlich nicht unter die ganze Diskussion, hier dürfte dasselbe Recht wie das für Fotografien und deren Weiterverwendung gelten, denn natürlich darf ich einen Bus in freier Wildbahn fotografieren und dieses Foto inklusive der Werbung in einem Buch oder einer Zeitschrift abdrucken, ohne eine Rechteverletzung an dem Ersteller der Werbung oder gar dem Designer des Busses fürchten zu müssen. Genauso darf man einen Copyright-geschützten Font für das Erstellen eines Repaints benutzen, aber eben nicht als komplette Schriftart beilegen, auch nicht in konvertierter Form.


    Ein Interessantes Urteil gab es übrigens kürzlich mal zur "Weiterverwendung" von Design-Merkmalen eines bekannten Fahrzeugs an einer Neuentwicklung: die Firma Ineos will nächstes Jahr einen neuen Geländewagen herausbringen (den Ineos Grenadier - der wird großartig!), der seeeehr viel Ähnlichkeit hat mit dem guten alten Land Rover Defender. LR hat daraufhin geklagt, das Gericht hat aber festgestellt, dass der Defender, den wir ja eigentlich schon als Fahrzeug mit hohem Wiedererkennungswert kennen, und vielleicht auch lieben, keine ausreichend eigenständigen Designmerkmale aufweist, die ihn von anderen Geländewagen unterscheiden würden und schützenswert wären. Das spiegelt sich ja auch in Lµkas' Beitrag wieder, dass manche Schriftarten einfach gar keine so große Eigenständigkeit haben, dass sie schützenswert wären. Also, um mit Bamp zu sprechen: "Tja. Copyright mag ja ganz schön sein, aber manchmal...";(:D


    Ansonsten danke an Lµkas für die Ergänzungen und Klarstellungen, das klingt alles viel vernünftiger und nachvollziehbar.