Upload einer Karte

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  • Bestätigung: In dieser Kategorie keine Support-Anfragen
    Ja

    Moin,

    Ich wollt mal fragenmund zwar die Karte Krefrath. Ich hätte da einfach mal so rine theorie frage und zwar gibt es ja Lizenzen. Bei dieser Karte ist es die "Alle rechte vorbehalten", nun wenn man diese karte trotzdem umbaut und der Community zur verfügung stellen möchte, ABER der ursprüngliche Uploader schon seit längerer Zeit nicht mehr aktiv ist. Wie läuft das dann ab. Ich würde ansonsten liebend gern Kontakt mit dem jenigen aufnehmen um ihn die Idee zu präsentieren. Also wie würde das ablaufen? Weil einfach was geändertes hochladen ohne lizens ist ja nicht erlaubt.


    LG

  • Du kannst deine Idee nach dem Copyright-Absatz in der Dateibeschreibung dennoch als Chrono-Event hochladen:


    Ein Chrono-Event bietet jedoch nur begrenzt Möglichkeiten, so ist z.B. eine Terrainbemalung und -transformation nicht möglich.

  • Ja, Chrono Events sind unabhängig von der eigentlichen Karte, und der Ersteller kann ein alleiniges Chrono-Event nicht "verbieten".

  • Eine Chrono hat den Vorteil, dass in den map Dateien nur die Änderungen geschrieben werden.

    Bei einem Fahrplan ist das ganze noch einfacher, da du nur die veränderten ttl Dateien hochladen musst

  • Omsi2022 schau dir mal mein Haren Reworked oder das Hamburger Linienpaket von Knolli an. Solange du keine neuen Splines verlegt hast (diese werden im Hauptordner geschrieben) und nur neue Sceneryobjects platziert oder veränderte Fahrtzeitprofile hast, ist ein Chrono für eine Map kein Problem.

  • Dann empfehle ich dir, komplett neue Umläufe (also neue .ttl-Dateien) zu erstellen. Die alten Dateien kannst du dann in der chrono.cfg deaktivieren

  • Moin,

    Ich wollt mal fragenmund zwar die Karte Krefrath. Ich hätte da einfach mal so rine theorie frage und zwar gibt es ja Lizenzen. Bei dieser Karte ist es die "Alle rechte vorbehalten", nun wenn man diese karte trotzdem umbaut und der Community zur verfügung stellen möchte, ABER der ursprüngliche Uploader schon seit längerer Zeit nicht mehr aktiv ist. Wie läuft das dann ab. Ich würde ansonsten liebend gern Kontakt mit dem jenigen aufnehmen um ihn die Idee zu präsentieren. Also wie würde das ablaufen? Weil einfach was geändertes hochladen ohne lizens ist ja nicht erlaubt.


    LG

    Ich sehe da kein Problem diese zu veröffentlichen. Da der Ursprüngliche Erbauer der Map nicht erreichbar ist, verfällt sein recht auf Copyright etc. Da nur Map´s etc. gültigkeit besitzen die auch regelmäßig Updates etc. veröffentlichen. Da er größtenteils Standart Kontent vom Basis Spiel verwendet, hat er eh kein Recht auf Copyright etc. Das Copyright einer Map kann sowie so nicht erteilt werden, da er keine selbst erstellten Werke besitzt bzw. Nutzt. Wenn er die Map zu 100% selbst erstellt hat mit eigenen Kontent ( Gebäuden, Splines etc.), dann hat er anspruch auf Copyright etc.


    Falsche Informationen! Bitte führe bei solchen "brenzligen" rechtlichen Themen das nächste Mal eine ausführliche Recherche durch! ~Bamp

  • Ich sehe da kein Problem diese zu veröffentlichen. Da der Ursprüngliche Erbauer der Map nicht erreichbar ist, verfällt sein recht auf Copyright etc. Da nur Map´s etc. gültigkeit besitzen die auch regelmäßig Updates etc. veröffentlichen. Da er größtenteils Standart Kontent vom Basis Spiel verwendet, hat er eh kein Recht auf Copyright etc. Das Copyright einer Map kann sowie so nicht erteilt werden, da er keine selbst erstellten Werke besitzt bzw. Nutzt. Wenn er die Map zu 100% selbst erstellt hat mit eigenen Kontent ( Gebäuden, Splines etc.), dann hat er anspruch auf Copyright etc.

    Wo ist denn diese Weisheit her? :dont_see:

    Natürlich bleibt das Copyright auf geistiges Eigentum bestehen, auch wenn der Ersteller nicht mehr aktiv ist.;)

  • die makarbere Wahrheit: Warten bis Lejaro stirbt (wie man das auch immer rausfindet, wer er im Real Life ist und wir hoffen mal, dass das noch eine Zeit dauert) und dann noch weitere 100 Jahre warten. Wir sehen deinen Upload dann in ca. 150 - 200 Jahren.


    Natürlich hat er keine Rechte auf die Spandau-Kreuzungen, die sind ja aber nicht mitgeliefert, sondern nur in den Kachel-Dateien verlinkt, die Platzierung der 1000en Objekte, Repaints, Fahrpläne ist auch einiges an Arbeit.

  • Ich sehe da kein Problem diese zu veröffentlichen. Da der Ursprüngliche Erbauer der Map nicht erreichbar ist, verfällt sein recht auf Copyright etc. Da nur Map´s etc. gültigkeit besitzen die auch regelmäßig Updates etc. veröffentlichen. Da er größtenteils Standart Kontent vom Basis Spiel verwendet, hat er eh kein Recht auf Copyright etc. Das Copyright einer Map kann sowie so nicht erteilt werden, da er keine selbst erstellten Werke besitzt bzw. Nutzt. Wenn er die Map zu 100% selbst erstellt hat mit eigenen Kontent ( Gebäuden, Splines etc.), dann hat er anspruch auf Copyright etc.

    Wo ist denn diese Weisheit her? :dont_see:

    Natürlich bleibt das Copyright auf geistiges Eigentum bestehen, auch wenn der Ersteller nicht mehr aktiv ist.;)


    Es existiert jedoch in Deutschland kein allgemeines Schutzgesetz für geistiges Eigentum....


    Als Geistiges Eigentum gilt es nur wenn es zu 100% selbst erschaffen wurde. Nur durch das setzen bereits bestehender Objekte etc. gilt dies nicht als Geistiges Eigentum und unterliegt nicht dem Schutz in diesem Sinne...

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Alexander () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Michael Alexander mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    • Hilfreichster Beitrag

    (Disclaimer: Ich bin auch kein Jurist; schriebe hier alles nach bestem Wissen und Gewissen.)

    Da der Ursprüngliche Erbauer der Map nicht erreichbar ist, verfällt sein recht auf Copyright etc. Da nur Map´s etc. gültigkeit besitzen die auch regelmäßig Updates etc. veröffentlichen.

    Nein, das stimmt ganz und gar nicht... :D Die Tatsache, dass der Entwickler nicht mehr erreichbar ist, ändert nichts an seinem ohnehin geltenden Anspruch des Urheberrechts. Ein Verfall des Urheberrechts findet nur statt, wenn der Autor des Werkes 70 Jahre lang verstorben ist1, bzw. hier wahrscheinlich 70 Jahre nach der Veröffentlichung des Werkes.2 Davon kann man nicht ausgehen, ohnehin wär's chronologisch gar nicht möglich. ^^ Genau so wenig stimmt die These, dass Urheberrecht nur bei regelmäßigen Updates gilt. Wenn also ein Lied 2 Jahre nicht mehr aktualisiert wurde, erlischt dann das Urheberrecht? (Nein!)


    Da er größtenteils Standart Kontent vom Basis Spiel verwendet, hat er eh kein Recht auf Copyright etc.

    Das lässt sich im ersten Moment zwar vermuten, dennoch hat er sehr wohl ein Urheberrecht auf die gestaltete Szenerie ("Datenbank", s. Gedankengang Fußnote 3), sprich analog auf die vom OMSI-Editor erzeugte Konfiguration der map-Datei.3 Ob dort nun Standard-Content, Content von Dritten oder eigener verwendet wird spielt dabei keine Rolle, da in der map-Datei eh nur die Dateipfade zu den Szenerieobjekte / Splines gespeichert sind.4



    1 . §4, Abs. 1 & 2 UrhG; §64 UrhG, auch §65 UrhG

    2 §66, Abs. 1, Satz 1 UrhG

    3 §87a UrhG - mMn kann eine OMSI-Karte, bzw. die map-Dateien durchaus als eine Datenbank angesehen werden, es handelt sich schließlich um eine systematische Auflistung an Parametern.

    4 Schöpfungshöhe bei reinen Pfadangaben zu Dateien nicht erfüllt, https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he



    Ich denke, damit sei das Thema des Threads besprochen, und ich schließe diesen Thread hier nun erstmal. :-)

  • Moderator

    Hat das Thema geschlossen